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Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §42 und 43

Inhalte Infektionsschutzgesetz

Hiermit erkläre ich, dass ich gemäß §42 und §43 Infektionsschutzgesetz aufgeklärt wurde und dass bei mir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Mit mir wurden folgende Sachverhalte ausführlich nahegebracht und ich erkläre hiermit:

dass ich ausführlich über die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes aufgeklärt wurde dass ich ebenfalls darüber informiert bin, wie ich lebensmittelbedingte Infektionen verhüten kann und       dass ich mich zukünftig bei der Ausübung meines Berufes daran halten werde dass bei mir keine der beschriebenen Symptome oder Krankheiten vorliegen dass ich eine ausführliche schriftliche Ausfertigung der Belehrung sowie der §§ 42 und 43 des

Infektionsschutzgesetzes erhalte

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